Schulordnung
(Stand 04/2024)
Unsere Schule ist ein sicherer Ort für alle, an dem effektives Lernen in einem guten Miteinander möglich ist. Wir schützen aktiv unsere Umwelt. Wir alle wollen in einer ordentlichen, sauberen und ruhigen Schule lernen, lehren und arbeiten.
Dies erreichen wir dadurch, dass sich alle Beteiligten an folgende Vereinbarungen halten:
- Jeder handelt umweltbewusst und nachhaltig.
- Für Ordnung und Sauberkeit ist jeder Einzelne mitverantwortlich.
- Schuleigentum ist zweckentsprechend und mit Sorgfalt zu behandeln.
Alle Schadensfälle sind unverzüglich zu melden.
Bei grob fahrlässigen oder mutwillig verursachten Schäden haften dieErziehungsberechtigten oder die/der volljährige Schülerin/Schüler.
Für Geld und Wertgegenstände (Smartphones etc.) besteht keine Haftung.
- Das Lärmen, Toben und Ballspielen ist im Schulhaus verboten.
- Ab 7.35 Uhr dürfen Schülerinnen und Schüler sich im Flur vor ihrem Unterrichtsraum der ersten Stunde aufhalten. Davor steht der Bereich in der Nähe der Eingangstüren und die Cafeteria (Raum 105) zur Verfügung.
In den kleinen Pausen verbleiben die Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenzimmer oder in Fachräumen.
- In den großen Pausen halten sich die Klassen auf dem Schulhof auf. (Ausnahme: dies gilt nicht für die Kursstufe)
- Alle sind zur Pünktlichkeit verpflichtet. Fehlt eine Lehrkraft, so ist nach 5 Minuten das Sekretariat zu verständigen.
- Nach Unterrichtsende wird aufgestuhlt, gefegt und die Fenster geschlossen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. (Ausnahme: Mittagspause)
- Auf Empfehlung der Gesamtlehrerkonferenz kann die Klassenstufe 10 im laufenden Schuljahr ab dem 1. März im Rahmen der Schulordnung als Kursstufe gelten.
- Digitale Endgeräte dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. In der Mittagspause gilt eine Ausnahme nur für die Kursstufe.
- Fahren auf dem Schulhof ist verboten. Sämtliche Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt.
- Getränke sind im Schulhaus nur in verschließbaren Behältern erlaubt.
- Eine Abwesenheit vom Unterricht ist fristgerecht zu entschuldigen.
- Das Mitbringen von Gästen bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
- Jeder Verkauf muss von der Schulleitung genehmigt werden.
Ausnahmen für diese Vereinbarungen kann nur die Schulleitung genehmigen.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die rechtsstaatliche Ordnung eingehalten wird.